Quellen und Methode
Wie Daten gezählt werden
Daten sind Kalendertage ohne Uhrzeit: Weder Zeitzonen noch Zeitumstellungen ändern ein Ergebnis. Gezählt wird ab dem Tag nach dem Start; mit der Option „Den Starttag als Tag 1 zählen“ ist der Start Tag 1.
Monate zählen von Datum zu Datum und enden am letzten Tag eines kürzeren Monats. Arbeitstage sind Montag bis Freitag ohne die bundesweiten Feiertage des gewählten Landes, berechnet nach den gesetzlichen Regeln für jedes Jahr von 1900 bis 2100.
Situationen
Widerrufsfrist: 14 Tage bei einem Fernabsatzvertrag (Richtlinie 2011/83/EU, § 355 Abs. 2 BGB), ab Erhalt der Ware (§ 356 Abs. 2 BGB) und nicht vor der Belehrung über das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 3 BGB). Der Tag des Erhalts wird nicht mitgezählt (§ 187 Abs. 1 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Erklärungsort anerkannten Feiertag, tritt der nächste Werktag an seine Stelle (§ 193 BGB). Feiertage hängen vom Bundesland ab; der Rechner kennt nur die bundesweiten.
Aufenthalt von 90 Tagen: Der Ankunftstag zählt als Tag 1. Im Schengen-Raum gilt die Regel von 90 Tagen in jedem Zeitraum von 180 Tagen: Nutzen Sie den offiziellen Rechner der EU, wenn Sie schon frühere Aufenthalte hatten.
Korrekturen
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